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Strengere Grenzwerte für Holzöfen

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Dienstag, 19. Dezember 2017

DasBundesumweltministerium weist darauf hin, dass zum 31. Dezember 2017 die Übergangsfristfür Kamin- und Kachelöfen endet, die älter als 33 Jahre alt sind. Sie dürfennur ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden, wenn durch eine Bescheidung desHerstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch dasSchornsteinfegerhandwerk nachgewiesen werden kann, dass die Feuerungsanlage dieGrenzwerte von Staub und Kohlenmonoxid einhält.

Informationenerhalten Sie bei Ihrem Schornsteinfeger oder bei der zuständigen Behörde vorOrt. Informationen zur eigenen Feuerstätte finden Sie auch imFeuerstättenbescheid, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerausgestellt wird. Eine Alternative zu Kamin- und Kachelöfen können modernePelletöfen sein, diese halten die gesetzten Grenzwerte schon seit Jahren ein.

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